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- Bundesgericht weist Beschwerden gegen Hooligankonkordat ab.
Ab 2015 gibt es im Kanton Freiburg nur dann Entschädigungen für Schafrisse nach dem 30. September, wenn die Herden ausreichend vor dem Wolf geschützt sind. Von den 37 Schafrissen entfiel 2014 die Hälfte auf eine Herde, welche während der anzen Saison nicht geschützt war.
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