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Das Bundesgericht in Lausanne.
Keystone
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Hohe Hürden für IV-Rente bei Depression

Angestellte mit einem depressiven Leiden können auch eine andere Tätigkeit ausüben als im angestammten Beruf. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Bundesrichter wiesen die Beschwerde eines depressiven Kadermitarbeiters ab, der keine IV-Rente erhalten hatte.

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