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Bescheidene Nachfrage nach frei zugänglichen Bundesakten
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Bescheidene Nachfrage nach frei zugänglichen Bundesakten

Sind Dokumente der Bundesverwaltung grundsätzlich geheim oder öffentlich? Bis vor einigen Jahren galt: Was nicht ausdrücklich für die Öffentlichkeit gedacht ist, gilt als geheim. Dann wurde das Prinzip umgekehrt. Seit Juni 2006 gilt: Was nicht ausdrücklich geheim ist, ist öffentlich. Nun hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür Bilanz gezogen: Demnach ist der Wechsel hin zu mehr Transparenz oft Wunsch, seltener Wirklichkeit.

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