Das Recht auf Hab und Gut
Die Interessen einer Person, die durch das Recht geschützt sind, nennt man Rechtsgut. Soweit die juristische Definition. Grundsätzlich bedeutet dies, dass jeder Mensch ein Anrecht auf sein Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum hat. In gewissen Situationen kann dieses Rechts aber umgangen werden.
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