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Internet im Gefängnis: Nicht grundsätzlich verboten
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Internet im Gefängnis: Nicht grundsätzlich verboten

Der bernische Grosse Rat hat ein generelles Verbot von elektronischen Kommunikations- Mitteln in den Gefängniszellen abgelehnt. So etwas müsse man in der Hausordnung des jeweiligen Gefängnisses regeln. Regierungsrat Hansjürg Käser verwies auf die heterogene Belegschaft in den Institutionen.

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