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Beim Streit zwischen Kanton und Stadt geht es unter anderem um vier geplante Velostrassen.
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Stadt Zürich blitzt vor Bundesgericht ab

Beim Streit um den regionalen Richtplan gibt das Bundesgericht dem Kanton Recht: Er darf der Stadt nebst einer geplanten Tramlinie auch Veloschnellrouten und Seilbahnprojekte aus dem Richtplan streichen.

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