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Die Vernichtung eines Grossteils der Untersuchungsakten hat für Aufsehen gesorgt.
(Bild: Keystone)
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Notrecht des Bundesrats beschneiden?

Nach dem Fall UBS und dem Fall Tinner wird der Ruf, das Notrecht des Bundesrats zu beschneiden, immer lauter. Staatsrechtler fordern, dass eine Debatte über die Praxis des Bundesrates geführt wird. Die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation hat in ihrem Bericht festgehalten, dass die Vernichtung der Akten in der Atomschmuggel-Affäre Tinnerunverhältnismässig gewesen sei. Die Geschäftsprüfer bezweifeln, dass der Bundesrat sich zu Recht auf seine Notparagrafen gestützt hat.Notrecht verhältnismässig anwendenDer Bundesrat könne solche dringlichen Massnahmen wie die Schredder-Aktion nicht allein mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse rechtfertigen, sagt der Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer im «Rendez-vous». Solche dringlichen Massnahmen müssten immer auch verhältnismässig sein. Politik soll reagieren Professor Schweizer fordert nun die Politik zum Handeln auf. Die Voraussetzungen für solche bundesrätlichen Alleingänge müsstenpräzisiert werden. Damit stösst er auf offene Ohren.

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