Zwangsmassnahmen oder «grösstmögliche Freiheit»?
Ob in der Psychiatrie, im Spital oder im Pflegheim: Auf Zwangsmassnahmen, die Patientinnen und Patienten einschränken, soll möglichst verzichtet werden. Wenn wirklich nötig, sollen sie kurz dauern – das halten die seit einem Jahr gültigen Richtlinien zum medizinischen Zwang fest. Wie lebt man sie im Heim? Besuch in einer Demenzabteilung in Burgdorf.
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