Der Bundesrat habe einen Plan, mit dem die EU einverstanden wäre, weil der freie Personenverkehr nicht tangiert würde. Grundlage sei Artikel 14 des Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Der sagt: Bei wirtschaftlichen Problemen könnten Massnahmen ergriffen werden.
Christa Tobler ist Professorin am Europainstitut der Universität Basel. Sie glaubt nicht, dass der Artikel für eine permanente Lösung tauge.