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Das Aargauer Obergericht findet die Tat des Mannes besonders skrupellos.
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Aargauer Obergericht verschärft Strafe wegen Mordes

2013 tötete ein damals 42-jähriger Mann seine Ehefrau. Er schlug ihren Kopf mehrmals auf den Boden. Das Bezirksgericht Rheinfelden sagte das sei vorsätzliche Tötung. Es sprach eine 12-jährige Haftstrafe aus. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht und erhält nun vom Obergericht Recht.

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Weitere Themen in der Sendung:

  • Unfallstatistik Verkehr Kanton Solothurn: Mehr Unfälle letztes Jahr, total 97 mehr als im Vorjahr
  • AEK-onyx-Gruppe mit mehr Umsatz und deutlich mehr Jahresgewinn

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