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IV-Antragsteller werden diskriminiert.
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Diskriminierung: IV unter Verdacht

Die Schweizerische Invalidenversicherung steht unter dem Verdacht, Ausländer zu diskriminieren. Hintergrund ist eine Checkliste, mit der die IV gegen allfälligen Versicherungsmissbrauch vorgeht. Dabei stehen Menschen mit Migrationshintergrund generell unter erhöhtem Missbrauchverdacht. Die interne Checkliste, die Schweizer Radio DRS vorliegt, ist seit dem 1. August in Kraft. Wer auf dieser Liste 20 Punkte erreicht, gilt als mutmasslicher IV-Betrüger. Ausländer erhalten jedoch bereits aufgrund ihrer Herkunft automatisch drei Verdachtspunkte. Die Liste stösst auf Kritik.

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