Weiter in der Sendung
Im Berufsverkehr kam es am Morgen rund um Bern zu längeren Staus. Grund war ein Unfall auf dem Felsenauviadukt.
Berner Regierungsrat prüft, ob sie jugendlichen Rauschtrinkern ihre Spitalbehandlung in Rechnung stellen kann.
Die Ärzte können von den zuständigen Behörden verpflichtet werden, einen Häftling im Hungerstreik mit Zwang zu ernähren, wenn diese Massnahme zur Erhaltung des Lebens nötig ist. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seiner Begründung zum Urteil im Fall Bernard Rappaz.
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Berner Regierungsrat prüft, ob sie jugendlichen Rauschtrinkern ihre Spitalbehandlung in Rechnung stellen kann.