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Aus Formgründen muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage einer türkischen Richterin ablehnen.
Reuters
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EGMR verweist Klägerin an türkisches Verwaltungsgericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer türkischen Richterin abgewiesen, die nach dem Putschversuch in der Türkei verhaftet worden war. Kläger und Klägerinnen müssen alle Rechtsmöglichkeiten im Heimatland ausschöpfen, bevor sie in Strassburg klagen können. Das Gespräch mit dem Völkerrechtler Stefan Trechsel.

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