Gefängnisinsassen in der Schweiz, die zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben, können vorzeitig entlassen werden. Lange war diese bedingte Entlassung die Regel. Neuste Zahlen aus dem Kanton Zürich zeigen aber: Es werden immer weniger Strafgefangene vorzeitig entlassen.

Inhalt
Bedingte Entlassungen: Im Zweifelsfall lieber nicht
Teilen