Gefängnisinsassen in der Schweiz, die zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen haben, können vorzeitig entlassen werden. Lange war diese bedingte Entlassung die Regel. Neuste Zahlen aus dem Kanton Zürich zeigen aber: Es werden immer weniger Strafgefangene vorzeitig entlassen.

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Bedingte Entlassungen: Im Zweifelsfall lieber nicht
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