WEKO verlangt öffentliche Ausschreibung der Konzessionen
Die Wettbewerbskommission ist der Meinung, dass Konzessionen für elektrische Verteileranlagen öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Diese Empfehlung fällt die WEKO aufgrund der umstrittenen Erneuerung der Konzessionsverträge zwischen den Luzerner Gemeinden und den CKW. Alle Verträge, die bereits unterzeichnet worden sind, behalten ihre Gültigkeit.
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