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Martin Bäumle will das Urteil weiterziehen.
Keystone
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Martin Bäumle wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt

Das Bezirksgericht Uster verurteilt den GLP-Nationalrat wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Der Zürcher Nationalrat hatte einem Journalisten die Betreibungsauszüge eines Bauunternehmens zugespielt. Martin Bäumle will das Urteil weiterziehen.

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