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Die Geschäftsleitung des Kantonsparlamentes lehnt den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft ab. Es gebe im Zusammenhang mit der Entlassung von Christoph Mörgeli an der Universität Zürich keine Anhaltspunkte, dass die Regierungsrätin ihr Amt missbraucht habe. Definitiv entscheiden soll der Gesamtrat.
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