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Das Bundesgericht fällt betreffend Absage der Landsgemeinde einen Teilentscheid
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Innerrhoder Urnengänge finden definitiv statt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass 2021 im Kanton Appenzell Innnerrhoden der Urnengang als Ersatz für die Landgemeinde stattfinden darf. Geklärt ist vorerst nur die aufschiebenden Wirkung im Rahmen einer Beschwerde. Ob die Absage an und für sich rechtens ist, wird später entschieden.

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