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Ausserrhoder Nacktwanderer schuldig
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Ausserrhoder Nacktwanderer schuldig

Das Ausserrhoder Obergericht hat einen Nacktwanderer schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 100 Franken bezahlen. Der Grund für die Verurteilung ist ein Nacktspaziergang auf einem Wanderweg bei Herisau.

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