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Bei diesem Mietvertrag sind die Nebenkosten ungenügend aufgeführt.
Philip Wiederkehr
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 29 Sekunden.
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Nebenkosten korrekt vereinbaren

Private Vermieter nehmen es mit den Formalitäten manchmal nicht so ernst vor allem dann, wenn sie mit ihren Mietparteien ein freundschaftliches Verhältnis pflegen wollen. Doch das kann sich später rächen.

Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt anhand eines konkreten Falles, welche Formalitäten im Zusammenhang mit den Nebenkosten ein Muss sind.

Die drei wichtigsten Punkte zum Thema:

1. Der Mieter muss nur diejenigen Nebenkosten bezahlen, welche er mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart hat. Aus dem Vertrag muss also klar ersichtlich sein, für welche Nebenkosten genau der Mieter aufkommen muss.

2. Die meisten Nebenkosten werden über Akontozahlungen abgerechnet: Der Mieter zahlt jeden Monat zusätzlich zur Nettomiete einen bestimmten Teilbetrag für die Nebenkosten. Abgerechnet wird einmal jährlich am Ende der Abrechnungsperiode.

3. Vertragsabschluss allgemein: Vermieter sollten ihre Mieter sorgfältig auswählen. Sie sollten Referenzen einholen beim ehemaligen Vermieter und einen aktuellen Betreibungsregisterauszug verlangen.

Die Hörerinnen und Hörer von SRF 3 haben exklusiv den ganzen Tag freien Zugriff zum Bereich Wohnen auf der Internet-Beratungsplattform HelpOnline des Beobachters, zum Beispiel zum Thema Nebenkosten:

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