Die Öffentlichkeit hat diesbezüglich aber keine Rechte.
Ausserdem
- Universitäts-Professor wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
- Politische Parteien zeigen sich an der Basler "muba"
Die Basler Zeitung ist nicht verpflichtet ihre Aktionäre offenzulegen. Dies geht aus einem Artikel hervor, den der Presserat in den Rechten der Journalistinnen und Journalisten festhält. Darin steht, dass diese Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers hätten.
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Die Öffentlichkeit hat diesbezüglich aber keine Rechte.
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