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Religiöse Mitarbeitende in Privatunternehmen
Auch wenn die Religiosität einer Angestellten Privatsache ist, muss sich ein Unternehmen darum kümmern: Es ist verpflichtet, die Religionsfreiheit zu gewähren und die Angestellten vor Diskriminierung aufgrund einer bestimmten religiösen Zugehörigkeit zu schützen. Allein mit einer Infrastruktur, die etwa Gebetsräume oder Menüs anbietet, die religiöse Speisegesetze beachtet, sei es nicht getan. Das sagt Nathalie Amstutz, Professorin für Gender und Diversity-Management an der Fachhochschule für Wirtschaft in Olten. Sie erzählt, wo es bei Unternehmen knortzt und was es bräuchte, damit Religion als Dimension von Diversitätspolitiken mehr Beachtung findet.
Autorin: Léa Burger
Glocken der Heimat: ev.-ref. Kirche Appenzell
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