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Krankenkassenprämien sollen nicht zur Armutsfalle werden
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Krankenkassenprämien sollen nicht zur Armutsfalle werden

Das Sozialdepartement des Kantons Luzern hat eine Beschwerde eines Ehepaares gutgeheissen und somit eine wichtige Frage geklärt: Sozialämter müssen die Kosten für Krankenkassenprämien und Arztrechnungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand Teil-Unterstützung erhält.

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So soll verhindert werden, dass jemand, der zu einem tiefen Lohn arbeitet, schlechter gestellt ist als Menschen, die nicht arbeiten und Sozialhilfe beziehen. 

Weiter in der Sendung:

  • Zentralschweizer Lehrerverbände machen auf prekäre Stellensituation aufmerksam
  • Gemeinde Kriens will für 150 Millionen Franken ein neues Zentrum bauen
  • Tambourenverein Küssnacht probt für das Eidgenössische Tambouren- und Pfeiferfest in Interlaken

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