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Die Justizkommission des Kantonsrats folgt der Regierung einstimmig: Sie will stille Wahlen - also Wahlen ohne Urnengang - nicht verbieten für das Amt der Gemeindepräsidenten. Allerdings: Im zweiten Wahlgang sollen neue Kandidaturen zugelassen werden. Damit zieht man die Lehren aus den Wahlen 2017.
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