Zum Inhalt springen

Header

Audio
Bezirksgericht nicht zuständig
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.
Inhalt

Bezirksgericht nicht zuständig

Der Präsident der Schweizer Demokraten im Thurgau hat gegen die Thurgauer Zeitung geklagt. Grund: Beleidigung. Das Bezirksgericht hat sich nun aber für nicht zuständig erklärt. Die Verfahrenskosten muss nun der Kläger bezahlen.

Mehr von «Regionaljournal Ostschweiz»