Zum Inhalt springen

Header

Audio
24h-Betrieb der Tankstellenshops eingeschränkt
abspielen. Laufzeit 27 Minuten 25 Sekunden.
Inhalt

24h-Betrieb der Tankstellenshops eingeschränkt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass in Tankstellen von 1:00-5:00h in der Nacht nur noch Treibstoff, Autozubehör und Bistroartikel verkauft werden dürfen. Tiefkühlpizzas, Blumen und Grillkohlen zum Beispiel, dürfen in diesem Zeitraum nicht mehr angeboten werden.

Download

Weitere Themen:

  • Sulzer mit weniger Umsatz und Gewinn im ersten Halbjahr 2010
  • Brombeer-Pflanze schuld an Stromausfall im HB
  • Sommerbaustelle am Escher Wyss-Platz auf Kurs
  • Regierungsrat lehnt Initiative «Für faire Ferien» ab
  • Nächste Ausfahrt Regionaljournal: Sommerserie heute aus Biel

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»