Verwanzen und verdeckt ermitteln unter Umständen erlaubt
Vor sieben Jahren ist im Kanton Solothurn ein Säugling getötet worden. Warum ist bis heute ungeklärt. Die Ermittlungen der Behörden erwiesen sich als schwierig, weil die hauptverdächtigen Eltern jede Aussage verweigern. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft verdeckte Ermittler ein und hörte die Wohnung ab. Das sei nicht erlaubt, fand das Solothurner Obergericht. Die Bundesrichter sehen das jetzt aber anders.
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