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Drohnenbilder - Gericht pfeift Gemeinde Horw zurück

Das Luzerner Kantonsgericht hat dem Luzerner Datenschützer Recht gegeben: Die Bilder von schwer einsehbaren Grundstücken am See, die die Gemeinde Horw mit einer Drohne hat machen lassen, sind nicht zulässig. Sie verletzen die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Liegenschaften.

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Weiter in der Sendung:

  • Kulturpreis des Kantons Schwyz geht an den Einsiedler Filmer Karl Saurer.
  • Der Oberalppass ist als erster Urner Alpenpass wieder geöffnet.

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