«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt sich alle Mühe, das Thema des Völkermords nicht anzusprechen», sagt Fiolka. Die Richter wüssten also um die heikle Frage der Anerkennung des Genozids an den Armeniern. Dabei sei ein Völkermord keine demokratische Ausmarchung. Es spiele deshalb keine Rolle, wieviele Länder den Genozid an den Armeniern anerkannt hätten. Die Fakten liegten auf dem Tisch. «Die Richter haben relativ kühl geurteilt», meint Fiolka. Sie hätten die Gefühle der Hinterbliebenen oder Familienangehörigen wenig berücksichtigt. Zudem sei das Urteil entgegen der früheren Handhabung: Die Richter drückten den Staaten mit ihrem Urteil ein sehr weites Feld der Meinungsäusserungsfreiheit auf. Der knappe Entscheid der Richter sei deshalb problematisch. Er zeige, dass das Gericht nicht davor zurückschrecke, seine Haltung verstärkt den Länder aufzuzwingen.
«Völkermord oder nicht ist keine demokratische Ausmarchung»
Ein Türke leugnet den Völkermord an den Armeniern und wird von der Schweiz strafrechtlich verurteilt. Zu Unrecht, urteilen Richter in Strassburg. Ein Skandal? Der Freiburger Strafrechtsprofessor Gerhard Fiolka ist Gast von Susanne Brunner.
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