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Die Antibaby-Pille «Yasmin» von Bayer kann schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben.
Keystone
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Fall Céline: Bundesgericht spricht Pharma-Riesen Bayer frei

Bayer (Schweiz) AG haftet nicht für die schweren Gesundheitsschäden, die eine junge Frau wegen Nebenwirkungen der Verhütungspille «Yasmin» erlitten hat. Bayer habe über die Risiken des Produkts nicht mangelhaft informiert, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

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