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Mehrarbeit für Baselbieter Staatsanwaltschaft

Einfache Verkehrsdelikte hat die Staatsanwaltschaft bis jetzt von Untersuchungsbeamten bearbeiten lassen. Nun sagt das Bundesgericht aber, dass für diese Praxis eine gesetzliche Grundlage fehle und die Staatsanwälte diese Fälle künftig selber bearbeiten müssten.

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