Seit sieben Jahren steht im Strafgesetzbuch, für welche Delikte kriminelle Ausländer ausgewiesen werden sollen. Nun zeigt ein Fall aus dem Aargau, dass das Bundesgericht eine strenge Auslegung des Gesetzes unterstützt. Nicht nur die vollzogene Tat führt zum Landesverweis - auch der blosse Tatversuch.

Inhalt
Landesverweis bereits bei Tatversuch
Teilen