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- Rechnung der Stadt Thun schliesst positiv ab.
Chancenlose Kandidierende können bei Majorzwahlen im Kanton Bern keinen zweiten Wahlgang mehr erzwingen. Das Gesetz über die politischen Rechte wird so angepasst: Wer im ersten Wahlgang weniger als 3 Prozent der gültigen Stimmen erhält, wird nicht zur Stichwahl zugelassen.
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