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Rückruf: Listerien in Migros-Cornatur

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Kälte-Mythen - was stimmt jetzt wirklich?

Laufzeit 3 Minuten. , Magnus Renggli
Eines der beliebtesten Smalltalk-Themen ist das Wetter. Gerade in diesen Tagen, in denen wir uns die Nase abfrieren, die Autos schleudern und sich der öffentliche Verkehr verspätet ist für Gesprächstoff gesorgt. Dabei halten sich manche Kälte-Mythen hartnäckig, die nicht stimmen.

Mythos 1: Sport im Winter ist ungesund - falsch
Joggen, spazieren und auch andere Sportarten an der frischen Luft sind auch bei tiefen Temperaturen bis minus 10 Grad kein Problem. Der Körper kann die eingeatmete Luft soweit erwärmen, dass die Bronchien keinen Schaden nehmen. Achtgeben müssen jedoch Personen, die an Asthma oder anderen chronischen Lungenleiden erkrankt sind.

Mythos 2: Haustiere müssen mit Mänteln gewärmt werden - falsch
Bei einem gesunden Hund ist das Fell als natürlicher Wärmeschutz ausreichend. Zu beachten ist: Kleine Hunde frieren schneller als grosse, auch junge und alte Tiere mit kurzhaarigem Fell, reagieren empfindlicher auf Minustemperaturen. Wenn der Hund in Bewegung ist, kann er sich genügend wärmen. Katzen sollten auch nicht in irgendwelche Kleider gesteckt werden. Ihnen sollte die Möglichkeit geboten werden, selber zu entscheiden, ob so in die Natur wollen oder nicht. Wichtig: Sie müssen die Gelegenheit haben, selber wieder in die Wohnung zurückzukommen

Mythos 3: Handies leiden unter den kalten Temperaturen - richtig
Ab minus 10 Grad leidet der Akku unter den kalten Temperaturen. Er entlädt sich schneller. Es empfiehlt sich diesbezüglich das Handy in einer Tasche zu tragen, die nahe am Körper ist.

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Es gibt kein Recht auf Kaffeepausen

Laufzeit 6 Minuten 7 Sekunden. , Oliver Fueter

Eine Kaffeepause am Arbeitsplatz ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wenn er seinen Angestellten Znüni- und Zvieripausen erlaubt, kann er auch bestimmen, ob diese bezahlt sind oder nicht. Dies sagt Gila Fröhlich, Juristin des Verbands «Angestellte Schweiz» im Konsummagazin «Espresso».

Der Mindestanspruch auf Pausen ist im Arbeitsrecht geregelt. Dieses sieht bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 1/2 Stunden 15 Minuten Pause vor. Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit sind es 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden ist 1 Stunde Pause vorgeschrieben. Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitnehmer dazu, diese Pausen auch zu machen.

Liegt die vorgeschriebene Pausenzeit über einer Stunde, kann der Arbeitnehmer die Pause aufteilen. Dabei muss eine der Pausen jedoch mindestens 30 Minuten lang sein. Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Pause bestimmen. Sie muss jedoch ungefähr in der Mitte des Arbeitstags liegen. Muss ein Arbeitnehmer die Pausenzeit am Arbeitsort verbringen, dann gilt dies als bezahlte Arbeitszeit.

Genauso, wie es kein Recht auf Kaffeepausen gibt, gibt es auch kein gesetzliches Recht auf Rauchpausen. Aus Gründen der Gerechtigkeit empfiehlt Gila Fröhlich von «Angestellte Schweiz»den Arbeitgebern, dass Rauchpausen entweder nicht zur Arbeitszeit zählen, oder dass Nichtraucher als Ausgleich auch einmal eine kurze Pause einlegen können. WC-Pausen muss ein Arbeitgeber dagegen erlauben und zwar auf Arbeitszeit.

Verstösst ein Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Vorschriften, kann sich ein Angetellter beim kantonalen Arbeitsinspektorat wehren. Dieses überpüft dann den Betrieb, ermahnt ihn und kann auch Bussen aussprechen, wenn sich die Situation nicht verbessert.

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Rückruf: Listerien in Migros-Cornatur

Laufzeit 2 Minuten 34 Sekunden. , Maria Kressbach / Simon Thiriet

Migros ruft drei panierte Cornatur-Quorn-Produkte zurück, die möglicherweise krankheitserregende Bakterien enthalten. Kunden werden angehalten, die entsprechenden Produkte nicht zu essen, sondern in eine Migros-Filiale zurückzubringen.

Bei einer Stichprobenkontrolle durch den Lieferanten wurden gemäss Migros bei einem dieser Lebensmittel krankheitserregende Listerien nachgewiesen. Die Ursache ist laut Migros-Mediensprecherin Monika Weibel noch nicht bekannt.

Zwar wurden die Erreger nur in einem Produkt gefunden, die Migros geht aber auf Nummer sicher, wie Monikal Weibel erklärt: «Die Bakterien wurden bei einer Stichprobe in einem der drei Produkte entdeckt. Daraufhin nahmen wir sicherheitshalber gleich alle drei Artikel vom Markt.»

Folgende Produkte sind betroffen:

Quorn Schnitzel mit Frischkäse-Spinat Füllung, Art. Nr. 1309.012, CHF 6.50

Quorn Schnitzel mit Mozzarella Pesto Füllung, Art. Nr. 1309.038, CHF 6.90

Mini Nuggets, Art. Nr. 1309.045, CHF 6.30

Die drei Cornatur-Produkte, die möglicherweise Listerien enthalten, waren seit Anfang Januar 2012 im Verkauf. Sie können gegen Rückerstattung des Verkaufspreises in die Migros-Filialen zurückgebracht

«Wenn die Produkte vorschriftsgemäss erhitzt werden, kann eigentlich nichts passieren», erklärt Monika Weibel. Dennoch fordert Migros ihre Kunden auf, die Produkte nicht zu essen.

Listeriose-Bakterien können gesundheitliche Probleme verursachen. Bei Personen mit normalen Abwehrkräften treten häufig grippeähnliche Symptome und Durchfall auf. Bei geschwächtem Abwehrsystem können die Erreger vor allem Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Lungenentzündung hervorrufen.

Sterblichkeitsrate von 20 Prozent

Schwangere Frauen können bei einer Infektion unter Umständen eine Fehlgeburt erleiden. Beim neugeborenen Kind besteht die Gefahr einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung. Gemäss Bundesamt für Gesundheit liegt die Sterblichkeit bei den gemeldeten Listeriose-Fällen bei 20 Prozent.

Listeriose-Bakterien sind weltweit verbreitet. In der Schweiz werden dem Bundesamt für Gesundheit pro Jahr 20 bis 60 Fälle gemeldet.

Vorbeugung

Falls Sie ein solches Produkt gekauft haben, essen Sie es nicht und bringen Sie es in eine Migros-Filiale in Ihrer Nähe zurück.

Um Listerien zu verhindern, ist eine gute Küchenhygiene wichtig. Bei Lebensmittel sollte ausserdem auf die Haltbarkeit und Lagertemperaturen geachtet werden.

Erhitzen Sie Speisereste vor dem Konsum noch einmal gründlich.

Personen mit schweren Erkrankungen, schwangere Frauen und ältere Menschen sollten vor allem auf rohe (unpasteurisierte) Milch und Weichkäste, Produkte aus rohem Fleisch, Räucherfisch und rohe Meeresfrüchte verzichten.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

 

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Ladentüren stehen offen - auch bei Kälte

Laufzeit 7 Minuten 23 Sekunden. , Tobias Fischer

Auch bei tiefsten Temperaturen stehen bei vielen Läden die Türen immer offen. Konsumenten bezeichnen das als «völlig daneben» oder «Beitrag zum Klimawandel». Die Umweltorganisation WWF fordert sogar ein Verbot. Die zuständigen Behörden wollen indes bei der Gebäudehülle ansetzen.

Aus Sicht des WWF ist es «fahrlässig» nach draussen zu heizen. Felix Meier, Leiter des Bereichs Konsum und Wirtschaft, sagt: «Heizpilze und das Beheizen von Wintergärten sind verboten - da müsste auch das Heizen durch die offene Ladentür verboten sein.»

Steht ein grösserer Ladeneingang immer offen, ist der Wärmeverlust grösser als der Energieverbrauch eines Einfamilienhauses. «Drehtüren oder automatische Schiebetüren können diesen Wärmeverlust auf etwa einen Viertel reduzieren», sagt Christoph Gmür, der beim Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) für die Energietechnik zuständig ist.

Warmluftvorhänge vorübergehend verboten
Bei den kantonalen Energiedirektoren heisst es, man habe das Thema Ladentüren längst und minutiös untersucht. Der Geschäftsführer der Energiedirektoren-Konferenz, Fadri Ramming, erinnert daran, dass Mitte der 1990-er-Jahre bereits ein Verbot galt. Verboten waren sogenannte Warmluftvorhänge. Diese Lüftungen am Eingang sollen den Austausch von kalter und warmer Luft verringern. Das vorübergehende Verbot sei technisch nicht sinnvoll und vom Vollzug her nicht durchsetzbar gewesen, erklärt Ramming.

Gebäudehülle entscheidend
Um einen Wärmeverlust zu vermeiden, darf man sich laut Ramming und Gmür nicht alleine auf den Eingang des Ladens konzentrieren. Man müsse den Zustand des gesamten Gebäudes anschauen, konkret die Dichtigkeit der Gebäudehülle. Und hier wollen die Energiedirektoren die Bestimmungen verschärfen. «Ist das Gebäude nicht dicht - zum Beispiel bei Liftschächten - kann das zu einem sehr grossen Energieverbrauch führen», sagt Christoph Gmür. «Die Luft steigt dann wie durch einen Kamin auf. Dies kann man mit einem Warmluftvorhang nicht ganz beheben.» Die energietechnisch beste Lösung ist laut Gmür eine Drehtür.

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