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Der Inländervorrang bei Stellenbesetzungen trifft auch die Theater

Seit dem 1. Juli gilt bei der Neubesetzung von Stellen: Bewerber aus dem Inland haben Vorzug, sofern in der betreffenden Branche eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht. Schauspielerinnen und Schauspieler gehören dazu. Für die Theater ist die Vorgabe unpraktikabel.

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