Es ist das erste derartige Urteil in einem Schweizer Kanton überhaupt.
Die Begründung des Gerichts: Die Regelung sei unverhältnismässig.
Miriam Eisner von der Regionalredaktion Zentralschweiz erläutert die Einzelheiten der Urteilsbegründung.
Schäden bei Demos: Veranstalter müssen Kosten nicht übernehmen
Wenn es im Kanton Luzern bei Demonstrationen zu Ausschreitungen kommt, darf die Polizei ihre Kosten nicht auf die Veranstalter abwälzen. Dieses Grundsatzurteil hat das Luzerner Verwaltungsgericht gefällt und eine entsprechende Verordnung der Regierung aufgehoben.
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