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Rappaz blitzt beim Kantons-Gericht ab
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Rappaz blitzt beim Kantons-Gericht ab

Das Walliser Kantons-Gericht gewährt dem Hanfbauer Bernard Rappaz keinen Hafturlaub. Rappaz ist wegen seines Hungerstreiks ins Spital in Genf verlegt worden. Weil seine Gesundheit gefährdet sei, beantragte er einen Hafturlaub. Der wird ihm nicht gewährt.

Das Gericht stützt sich dabei auf das Bundesgericht.

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