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Ohne Führerschein sollte man besser niemanden hinter das eigene Steuer lassen.
KEYSTONE
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Vom Opfer zum Täter

Ein Automobilist erleidet beim Einladen der Einkäufe in sein Auto einen Schwächeanfall. Ein Passant bietet ihm an, ihn nach Hause zu fahren. Dummerweise ist der Helfer ein Dieb – und gegen ihn läuft auch ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit.

Deswegen verurteilen die Strafbehörden das Diebstahlopfer. Ob er sich erfolgreich gegen diese Bestrafung wehren kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef.

Die 3 wichtigsten Tipps

1. Auto ausleihen: Wer einem anderen sein Auto überlässt, muss sich vergewissern, dass dieser über den erforderlichen Führerausweis verfügt, sonst machen sich beide strafbar. Auf der sicheren Seite ist, wer sich den Führerausweis zeigen lässt.

2. Versicherung: Wer sein Auto immer mal wieder Dritten überlässt, sollte sich bei seiner Motorhaftpflichtversicherung erkundigen, was punkto Fremdlenker gilt. – Wer selbst fremde Autos fährt, sollte bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung abklären, wie er sich am besten versichern lassen kann.

3. Rechtsmittel gegen Strafbefehl: Sind Sie mit einem Strafbefehl nicht einverstanden und wollen Sie sich wehren, müssen Sie innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Wer die Bestrafung für nicht gerechtfertigt hält, soll Akteneinsicht verlangen, und wenn die Zeit knapp wird, vorsorglich Einsprache erheben und sich unverzüglich von einem Anwalt beraten lassen. Verzichten Sie auf eine Einsprache oder reichen Sie diese nicht rechtzeitig ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

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