Kritik an der Rückführung von Flüchtlingen
Wer in einem anderen europäischen Land schon einmal ein Asylgesuch gestellt hat, kann von der Schweiz dorthin zurückgeschickt werden. Die Schweiz muss das Asylgesuch gar nicht erneut prüfen. So will es das Dublin-Abkommen, das auch die Schweiz unterzeichnet hat und welches das Asylverfahren beschleunigen soll. Doch nun kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe, dass Flüchtlinge oftmals zu schnell ausgewiesen würden. So könnten sie gar nicht von ihrem Rekursrecht Gebrauch machen.
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