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Das Gericht sprach die Baselbieter Sterbehelferin frei in Sachen vorsätzliche und fahrlässige Tötung. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz. Hierfür erhält sie eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt, zudem muss sie die Verfahrenskosten tragen.
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