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Grundeigentümer finanzieren den Hochwasserschutz mit
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Grundeigentümer finanzieren den Hochwasserschutz mit

Der Kanton St. gallen regelt den Gewässerunterhalt und den Hochwasserschutz neu. Grundeigentümer müssen weiterhin ihren finanziellen Beitrag leisten. Und: Kulturland wird nicht ausdrücklich im Gesetz geschützt.

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