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Beschwerde gegen Verbot von religiösen Symbolen

Ein Basler Anwalt zieht den Beschluss des Basler Gerichtsrats vom April ans Bundesgericht weiter. Dieser hatte das Personalreglement für die Gerichte dahingehend geändert, dass am Gericht keine religiösen Symbole wie Kippa, Kopftuch oder Turban getragen werden dürfen.

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