Neues Jahr, neues Namensrecht
Am 1. Januar tritt in der Schweiz das neue Namensrecht in Kraft. Und dieses sieht vor, dass auch bei uns der Nachnamen der Frau gleichberechtigt sein soll mit dem des Mannes. Allerdings: In der Praxis wird es noch eine Weile dauern, bis die Mehrheit der Frauen ihren Ledignamen behalten wird.
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