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Deplatziert, aber nicht strafbar: Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Vereins al Huda ab.
Keystone (Archiv)
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Der Verein al Huda blitzt beim Bundesgericht ab

Ein Mitarbeiter des Zürcher Volksschulamtes hat auf einem internen Dokument den Plan des Vereins al Huda verunglimpft, der in Volketswil einen islamischen Kindergarten eröffnen möchte. Das sei zwar deplatziert und unsachlich, aber nicht strafbar, hat das Bundesgericht entschieden.

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Weitere Themen der Sendung:

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