Problematischer Eingriff in den Rechtsstaat
Die Schweizer Regierung hat Erklärungsbedarf: Einerseits, was die Aufhebung des Bankgeheimnisses in den 250 Fällen angeht, andererseits, was das Rechtshilfe-Verfahren angeht, das in der Sache im Gang war und nun praktisch «gekappt» wird. Und dies, obschon eigentlich immer noch die Unschuldsvermutung gelten müsste.Bundesrat und Verwaltung hätten zu spät reagiert und das Amtshilfe-Gesuch der USA zu lange nicht behandelt, sagt Wirtschaftsredaktor Rainer Borer.
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