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Rauchverbot: Keine Übergangsfrist
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Rauchverbot: Keine Übergangsfrist

Schneller ausgeraucht als gedacht: Das Rauchverbot in den Restaurants gilt ab 1. Mai 2010. Eine Übergangsfrist von bis zu einem Jahr, von der ursprünglich die Rede war, gibt es nicht. Erich Wenzinger, Mediensprecher der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion, zeigt sich überrascht.

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