Der Kanton Schwyz revidiert sein Kurtaxengesetz
Alle Feriengäste, die in einem Hotel oder einer Ferienwohnung übernachten, leisten dafür der Gemeinde eine Abgabe, die so genannte Kurtaxe. Der Kanton Schwyz will nun neu regeln, was mit diesem Geld gemacht werden darf und was nicht. So sollen beispielsweise Beiträge möglich sein, um Touristeninformationen einzurichten. Für eigentliche touristische Werbung soll allerdings kein Geld mehr zur Verfügung stehen.
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