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Kontrolle durch einen Inspektor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
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Lehren aus Unglück von Bassersdorf gezogen

Am 16. Mai wird im Prozess um den Flugzeug-Absturz in Bassersdorf das Urteil bekannt gegeben. Wie auch immer dieses lauten wird, die Lehren aus dem Unglück wurden bereits gezogen. Die Schweizer Luftfahrt und insbesondere die Aufsicht über die Luftfahrt, ist nicht mehr dieselbe, wie vor dem Unglück von Bassersdorf.

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