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Gerichtsurteil könnte Kantonskasse 30 Mio. kosten
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Gerichtsurteil könnte Kantonskasse 30 Mio. kosten

In Graubünden können ältere sogenannte Vor-Erbbezüge nicht wie geplant besteuert werden. Weil seit 2008 für normale Erbschaften keine Abgaben mehr zu entrichten sind, sieht das Bündner Verwaltungsgericht darin eine krasse Ungleichbehandlung von Erben.

Beim Kanton prüft man das Urteil noch genau und überlegt sich einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Weiter in der Sendung:

  • Regierung lehnt alle Beschwerden nach Abstimmung ab
  • Neue Zonen-Billette sorgen in der Ostschweiz für Verwirrung
  • St. Galler Polizei hoch zu Ross
  • Worte des Monats Mai

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