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Bundesgericht weist Beschwerde von Hundehaltern ab
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Bundesgericht weist Beschwerde von Hundehaltern ab

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Verbot von gewissen Hunderassen im neuen Zürcher Hundegesetz nicht gegen die Verfassung verstösst und hat deshalb eine Beschwerde abgelehnt. Die Kläger sind enttäuscht.

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